Mitgliedschaft
Nur mit dem Erwerb der Mitgliedschaft kann man die Vorteile des Wohnens in der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft eG in Anspruch nehmen.
Jedes Mitglied der Genossenschaft muss sich mit der Übernahme von Genossenschaftsanteilen am Eigenkapital der GWG beteiligen. Für den Bezug einer Genossenschaftswohnung, also vor Abschluss des Dauernutzungsvertrags, sind statt einer Kaution, Genossenschaftsanteile zu zeichnen. Die Anzahl der Anteile richtet sich nach dem Baujahr in dem das Haus/in dem die Wohnung liegt, erbaut wurde:
1.055 Euro - insgesamt 5 Anteile á 205 Euro + 30 Euro Eintrittsgeld
vor Baujahr 1981
1.260 Euro - insgesamt 6 Anteile á 205 Euro + 30 Euro Eintrittsgeld
nach Baujahr 1981
Werden weitere Personen in die Wohnung aufgenommen, können diese mit nur einem Anteil (+ Eintrittsgeld) Mitglied werden.
Auf alle erworbenen Anteile, die zu Beginn eines Geschäftsjahres in der Mitgliederliste eingetragen sind, zahlt die Genossenschaft im darauf folgenden Jahr eine Dividende von bis zu vier Prozent. Da es sich hier um Kapitalerträge handelt, die zu versteuern sind, kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Dieser steht zum Download bereit und kann von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben an uns per Post geschickt werden.
Wird die Mitgliedschaft gekündigt, zahlt die Genossenschaft die Anteile mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres wieder aus. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Grundsätzlich haftet ein Genossenschaftsmitglied nur bis zur Höhe der eingezahlten Anteile. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Anzahl seiner eingezahlten Anteile und unabhängig von der Größe seiner Wohnung nur ein Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen.
Wenn Sie sich für die Mitgliedschaft in der GWG interessieren wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter.